Allgemeine Geschäftsbedingungen

 Tierfriseur

 

Leistung

Alle Pflegebehandlungen an Tieren bei Mitternachtswunder, Inhaberin Yvonne Loose, werden nach Maßgabe dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen und nach den Qualitätsgrundsätzen durchgeführt. Im Mittelpunkt aller Maßnahmen steht die Gesunderhaltung des Tieres und die Beachtung des Tierschutzes.

Generell und grundsätzlich behält sich Mitternachtswunder vor, Aufträge abzulehnen.

 

Termine und Ausfallgebühren

Es wird ausschließlich nach Terminvereinbarung gearbeitet.

Sollte der Kunde verhindert sein, verpflichtet er sich, den Termin rechtzeitig (24 Stunden vorher) abzusagen, damit dieser Termin neu vergeben werden kann. Wird ein Termin nicht, oder weniger als 24 Stunden vorher abgesagt, berechnet Mitternachtswunder eine Ausfallentschädigung von 50 Euro.

 

Preise / Bezahlung

Die Preise entnehmen Sie bitte unserer Preisliste oder der mündlichen Beratung. Die Bezahlung des Behandlungspreises, der sich aus der Preisliste, der Beauftragung des Pflegeaufwands, des Fellzustandes und des Verhaltens des Tieres ergibt, ist per Überweisung innerhalb von 10 Werktagen zu bezahlen.

Alle Preise (Standardpreise sind auf der Homepage einzusehen), gelten ausschließlich für regelmäßig gepflegte, filzfreie und kooperative Hunde, die der Größe der angegebenen Rasse entsprechen. Der Leistungs- und Lieferumfang wird vor Arbeitsbeginn vereinbart.

Mehraufwendungen deren Notwendigkeit sich im Sinne der o. a. Qualitätsgrundsätze während der Durchführung ergeben, gelten als vereinbart, sofern die Mehrkosten eine Höhe von 40 Euro nicht übersteigen.

 

Haftung

Der Tierhalter oder Betreuer versichert, dass es mit dem / den zu betreuenden Tieren bisher zu keinerlei Vorfällen gekommen ist, die einer Ordnungsbehörde zur Anzeige gebracht werden mussten.

Der Tierhalter oder Betreuer versichert, dass eine gültige Haftpflichtversicherung besteht.

Bei sehr unruhigen Tieren kann sich die Verletzungsgefahr erhöhen. Gleiches gilt für Tiere mit stark verfilztem Fell. In beiden Fällen wird keine Haftung übernommen.

Verletzungen am Personal durch Ihr Tier müssen durch Ihre Haftpflichtversicherung abgedeckt sein. Bei großen und/oder bissigen bzw. besonders wehrhaften Tieren ist die Anwesenheit des Halters während des Schneidens unumgänglich. Mitternachtswunder behält sich vor, die Pflege bei bissigen/wehrhaften Tieren abzulehnen und abzubrechen.

 

Bei bissigen Hunden ist das Anlegen eines Maulkorbes oftmals erforderlich.

Durch das Entfernen starker Verfilzungen können Hautirritationen und Rötungen entstehen. Hierfür kann "Mitternachtswunder" nicht haftbar gemacht werden.

Sollte das Tier im Betreuungszeitraum erkranken oder sich verletzen, wird primär die Tierklinik am Stadtpark eingeschaltet. Sollte diese nicht erreichbar sein, behält sich "Mitternachtswunder" vor, einen anderen Tierarzt oder eine Tierklinik aufzusuchen.

Die hierbei anfallenden Kosten sind ausschließlich vom Tierhalter zu tragen. Für Schäden oder Krankheiten, die das Tier während der Abwesenheit seines Tierhalters bzw. während der Pflegezeit erleidet, kann Mitternachtswunder nicht haftbar gemacht werden. Die Haftung von Mitternachtswunder wird ausdrücklich auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit beschränkt. Sollten während der Leistungserbringung schuldhaft verursachte Schäden entstehen, so haftet Mitternachtswunder im Rahmen einer Betriebs-Haftpflichtversicherung. Diese Schäden sind umgehend nach Kenntnisnahme der Inhaberin von Mitternachtswunder zu melden.

Mitternachtswunder haftet nicht, wenn Schäden durch höhere Gewalt entstehen, wenn trotz Vorsichtsmaßnahmen das Tier entflieht und hieraus dem Tierhalter oder Dritten ein Schaden entsteht. Wenn durch Pflegeprodukte trotz ausgewiesener Verträglichkeit Schäden entstehen oder durch zu starke Verfilzung oder starke Unruhe das Tier bei der Behandlung trotz der diesbezüglichen Vorsichtsmaßnahmen verletzt wird.

Das Tier ist unmittelbar nach der Behandlung auf etwaige Behandlungsmängel zu untersuchen, die dann auch gleich korrigiert werden können. Spätere Beanstandungen können nicht anerkannt werden.

Liegt ein von Mitternachtswunder zu vertretender Mangel vor, der nicht umgehend korrigiert werden kann, ist Mitternachtswunder zu mindestens zwei Nachbesserungen berechtigt, bevor Ersatzmaßnahmen oder Zusatzkosten etc. vom Tierbesitzer geltend gemacht werden können.

 

Das Tier muss nach der Behandlung vom Tierhalter persönlich, von einer vom Team von Mitternachtswunder persönlich bekannten Person oder mit schriftlicher Vollmacht von einer dritten Person abgeholt werden. Der Tierhalter haftet für Schäden durch sein Tier, sofern diese durch Information an Mitternachtswunder abwendbar gewesen wären.

 

Sollte das/die Tiere nach Behandlung nicht abgeholt werden, wird das/die Tier(e) an das örtlich nächstgelegene und zuständige Tierheim übergeben.

 

 

 

Allgemeine Geschäftsbedingungen

 Tierheilpraxis

 

 

  • 1 Vertragsgegenstand

Der Kunde nimmt eine Tierheilpraktiker typische naturheilkundliche Behandlung für sein Tier in Anspruch. Der Behandlungsvertrag ist ein

Dienstvertrag gemäß § 611 Abs. 1 und § 612 Abs. 1 BGB. Dieser Behandlungsvertrag kommt zustande, wenn der Kunde das Angebot der

Tierheilpraktikerin in Form von Beratung, Diagnosestellung, Untersuchung und Therapie annimmt. Eine über die Behandlung des Tieres

hinausgehende Heilung wird nicht geschuldet. Der Behandlungsvertrag gilt als rechtsverbindlich geschlossen, wenn Kunde und Tierheilpraktiker

einen ersten Termin vereinbaren. Auch bei einer mündlichen Vereinbarung bzw. Zustimmung gilt der Behandlungsvertrag als erteilt. 

 

 

  • 2 Versprechen auf Heilung

Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass keine Garantie auf Heilung oder Linderung gegeben wird. Es wird kein Versprechen auf Heilung

gemäß Heilmittelwerbegesetz (HWG) gegeben.

 

 

  • 3 Aufklärung / Hinweise Tierheilpraxis

Der Tierhalter wird darauf hingewiesen, dass:

  • es sich bei den von der Tierheilpraktikerin angewandten Verfahren um schulmedizinisch nicht anerkannte Verfahren handelt.
  • die Behandlung der Tierheilpraktikerin, eine ärztliche Therapie nicht ersetzt. Sofern ärztlicher Rat erforderlich ist, wird die Tiereilpraktikerin unverzüglich eine Weiterleitung an einen Tierarzt veranlassen oder eine entsprechende Empfehlung aussprechen. Dies gilt auch dann, wenn der Tierheilpraktikerin aufgrund eines gesetzlichen Tätigkeitsverbots eine Behandlung nicht möglich ist.
  • für die Erteilung einer Auskunft der Tierheilpraktikerin an Dritte ist die schriftliche Einwilligung des Kunden erforderlich. 

 

 

  • 4 Aufklärungspflicht / Aufklärungsumfang

Die Tierheilpraktikerin ist verpflichtet, dem Tierhalter in verständlicher Weise zu Beginn der Behandlung und, soweit erforderlich, in deren

Verlauf sämtliche für die Behandlung wesentlichen Umstände zu erläutern, insbesondere die Diagnose und die Therapie, sowie die voraussichtliche

gesundheitliche Entwicklung. Mit seiner Unterschrift unter diesen Vertrag bestätigt der Tierhalter, dass nachfolgende Punkte umfassend besprochen

wurden:

  • Aktueller Gesundheitszustand des Tieres,
  • Die Art der Erkrankung,
  • Die Behandlungsmethode und deren voraussichtliche Dauer,
  • Die zur Verfügung stehenden Behandlungsalternativen,
  • Belastungen, Risiken der Therapie.
  • Honorar

 

  • 5 Haftung des Behandlers

Eine Haftung für leicht fahrlässige Pflichtverletzungen wird ausgeschlossen. Dies gilt nicht für vorsätzliche und grob fahrlässige Pflichtverletzungen

sowie für Verletzungen von Leben, Körper oder Gesundheit. Ebenso wenig gilt dies für Verletzungen von Pflichten, deren Erfüllung die

ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Vertragspartner regelmäßig

vertraut und vertrauen darf (Kardinalpflichten). In diesem Fall wird der Schadensersatzanspruch der Höhe nach begrenzt auf die bei Vertragsschluss

vorhersehbaren und vertragstypischen Schäden. 

 

  • 6 Honorar, Kostenerstattung

Nach Dienstvertragsrecht (BGB § 612) können Patienten ohne andere Vorinformationen oder Vereinbarung von einer Abrechnung im ‚üblichen’

Rahmen ausgehen. Der Leistungserbringer schuldet die Leistung, jedoch nicht den Erfolg. Somit ist nach Dienstvertragsrecht die übliche Vergütung

als vereinbart anzusehen. Das Honorar für die Behandlung berechnet sich nach dem Leistungsaufwand/ Zeitaufwand des Tierheilpraktikers. Für

Folgekonsultationen berechnet sich die Leistung je nach Aufwand. Das Honorar ist unmittelbar zur Zahlung fällig und kann per Überweisung bezahlt

werden.  Anfallende Behandlungsgebühren werden in Anlehnung an die Richtlinien des Fachverbandes niedergelassener Tierheilpraktiker FNT e.V.

erstellt. 

 

  • 7 Ausfallhonorar

Versäumt der Tierhalter einen fest vereinbarten Behandlungstermin, schuldet er der Tierheilpraktikerin ein Ausfallhonorar in Höhe des Betrages, der

dem Zeitfenster entspricht, welcher für den Termin reserviert war. Dies gilt nicht, wenn der Tierhalter mindestens 24 Stunden vor dem vereinbarten

Termin absagt oder ohne sein Verschulden am Erscheinen verhindert ist. Der Nachweis, dass kein Schaden oder nur ein wesentlich niedrigerer

entstanden sei, bleibt hiervon unberührt. Ebenso der Nachweis eines höheren Schadens durch die Tierheilpraktikerin.

 

  • 8 Beratung / Nachbetreuung über Telefon, WhatsApp oder E-Mail

Die Beratung / Nachbetreuung per Telefon, WhatsApp oder E-Mail wird zusätzlich zu den persönlichen Terminen angeboten.

 

  • 9 Laborkosten / Kosten für Medikamente

Tierheilpraktikern ist es untersagt verschreibungspflichtige Medikamente zu verschreiben. Alle eingesetzten Medikamente sind frei verkäuflich und

über Apotheken/Online-Anbietern zu beziehen. Eventuell anfallende Kosten für Laboruntersuchungen durch Fremdlabor werden dem Tierhalter

zusätzlich in Rechnung gestellt.